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Bei „Sachverständigen (WF) für Grundstücksbewertung“
bestehen keine Zweifel bzgl. der Sachkunde. (Leitsatz, nicht amtlich)
LG Hannover, Beschluss vom 28.02.2003 - 13 T 27/03


Höchste Qualitätssicherung

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und Qualitätssicherung des Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.


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Wertermittlung Mahlberg
Tel: 0203 4 827 834 - E-Mail: sv-mahlberg@arcor.de